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Kennzeichnungspflicht: Gastronomen müssen informieren

Laut der EU-Allergenverordnung müssen Lebensmittelanbieter, auch Gastronomen, ihre Kunden ab sofort über mehr als 14 Stoffgruppen in Nahrungsmitteln informieren. Der Immunologe Christof Ebner, Leiter des Allergieambulatoriums in Wien, findet diese Regelung verbesserungswürdig. Laut seiner Aussage könnte die Liste der Allergene den jeweiligen Regionen angepasst werden. In Österreich nimmt der Verzehr von exotischen Früchten zu; damit wächst auch die Zahl der Allergieauslöser. Gleiches gilt für Sojaprodukte. Christoph Ebner war im Gespräch mit der Seite derStandard.at.

Allergene nicht in jeder Region gleich

Die Regelung ist für ganz Europa gültig, doch die Essgewohnheiten sind regional verschieden. Manche Nahrungsmittel spielen in Österreich keine so große Rolle wie anderswo. Ein Beispiel dafür sind Krebserzeugnisse. Diese sind in Ländern, wo sie häufiger verzehrt werden, stärker allergieauslösend. Andere Beispiele sind Lupinen, Muscheln oder Senf. Deshalb wäre es sinnvoller, für jedes Land eine gesonderte Liste von Allergenen zusammenzustellen. Grundsätzlich ist die Kennzeichnungspflicht sinnvoll. Jedoch hätte die Gesellschaft für Allergologie und Immunologie mit einbezogen werden sollen.

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Die Kennzeichnungspflicht schützt Allergiker

Die Gesellschaft für Allergologie stimmt der Auswahl der Allergene im Wesentlichen zu. Doch hätte sie weiterführende Anregungen geben können. Das betrifft zum Beispiel Kürbis- oder Sonnenblumenkerne, die auf der Liste nicht erfasst sind.


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Geschultes Personal darf auch mündliche Auskünfte über Allergene erteilen, zum Beispiel in der Gastronomie oder beim Bäcker. Dies ist eine Möglichkeit, jedoch sollte die Auskunft auch differenziert sein. Bei verpackten Nahrungsmitteln ist die Angabe „… kann Spuren von… enthalten“ zur Absicherung der Hersteller gedacht.

Nahrungsmittelallergien nehmen zu

Ein allergischer Schock nach dem Verzehr einer geringen Menge eines Allergens tritt relativ selten auf. Insgesamt ist jedoch die Zahl der Nahrungsmittelallergien gestiegen. Das betrifft auch die Kreuzallergien, die mit den Pollenallergien einhergehen.

Wer zum Beispiel allergisch auf Birken- und Erlenpollen reagiert, verträgt auch Nüsse und Obst nicht. Die Symptome sind ungefährlich, aber unangenehm: Schwellungen und Juckreiz in der Mundhöhle.


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Gefährliche Nahrungsmittelallergien

Christoph Ebner weist darauf hin, dass auch die gefährlichen Nahrungsmittelallergien zunehmen. Das hängt mit dem Verzehr von potenziellen Allergieauslösern zusammen. Beispiele sind Soja und exotische Früchte, auch Sesam, Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne und Buchweizen gehören in diese Gruppe. Sesam steht auf der EU-Liste, Kürbiskerne und Hirse jedoch nicht. Die Erdnuss ist das gefährlichste Allergen. Als einziges auf der EU-Liste kann sie schon lebensgefährliche Reaktionen auslösen, wenn nur eine Spur davon verzehrt wird.

Wie groß ist das Risiko?

Auch Milch und Eier sind dafür bekannt, allergische Reaktionen auszulösen, jedoch seltener lebensbedrohlich. In Österreich versterben durch einen allergischen Schock jährlich zehn Personen. Die Auslöser sind meist Insektenstiche.

Allergien bei Kindern betreffen vor allem Kuhmilch. Doch die Kuhmilchallergie geht bei 90 Prozent der kleinen Patienten vor dem Erreichen des Schulalters zurück. Kinder reagieren auf weniger Allergene als Erwachsene, das sind Milch, Eier, Erdnüsse und manchmal auch Fisch. Meist lösen diese Allergene Hautreaktionen aus, seltener asthmatische Beschwerden.

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Bild: © anyaberkut – Fotolia.com

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